Retourenbestimmungen
Im Folgenden wird erklärt, unter welchen Voraussetzungen Rücksendungen von Primo Ware möglich sind. Darüber hinaus bitten wir darum, die Rücksendung im Vorfeld per Mail an kundenservice@primo-gmbh.com anzukündigen. Legen Sie der Rücksendung bitte außerdem den ausgefüllten Retourenschein, den Sie am Ende der Seite herunterladen können, bei.
(1) Nach gesonderter Vereinbarung und Rücksprache mit einem Bevollmächtigten der Primo kann ein Unternehmer einen Umtausch oder eine Rücknahme gelieferter und mangelfrei erhaltener Ware vereinbaren.
(2) Ein Umtausch oder eine Rücknahme in diesen Fällen kommt nur zustande, wenn die Verpackungseinheit noch vollständig vorhanden ist, wenn der Unternehmer die damit verbundenen Transportkosten trägt und sich bei einer Rückgabe mit einer Bearbeitungsgebühr i.H. von 20 % des Netto – Rechnungsbetrages einverstanden erklärt.
(3) Ein Umtausch erfolgt erst, wenn die zu tauschende Ware bei Primo eingegangen ist und die Mängelfreiheit von Primo festgestellt wurde. Weist die Ware Beschädigungen auf, ist Primo trotz vorheriger Vereinbarung nicht verpflichtet, die Ware umzutauschen. In diesem Falle ist der Unternehmer verpflichtet, die Ware auf seine Kosten wieder abzuholen oder abholen zu lassen und den Forderungsbetrag aus der Rechnung der betreffenden Ware auszugleichen. Dies gilt nicht, wenn bereits bei Übergabe an den Kunden der Mangel vorlag. Dann gilt § 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Primo.
(4) Ebenso ist Primo bei einer Rückgabe nicht verpflichtet, beschädigte oder mangelhafte Ware anzunehmen, sofern kein Gewährleistungsfall gemäß § 4 der AGB vorliegt. Auch in diesen Fällen ist der Kunde verpflichtet, die Ware auf seine Kosten wieder abzuholen oder abholen zu lassen und den Forderungsbetrag aus der Rechnung der betreffenden Ware auszugleichen.
(5) Im Falle eines ordnungsgemäßen Umtausches von Waren entsteht dem Kunden kein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises oder Aufrechnung mit anderen Forderungen. Der Kunde erhält in diesem Falle eine Gutschrift über den Rechnungsbetrag der zurückgegebenen Ware abzüglich der in Abs. 2 genannten Bearbeitungsgebühr.